Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollkommissionen kommen oft angemeldet und haben keine Sanktionsmöglichkeiten
Sehr viele Kontrollkommissionen von psychiatrischen Einrichtungen, die sogenannten Besuchskommissionen, arbeiten nicht nach den Vorgaben der Psychiatrie-Gesetze. Das ergaben gemeinsame Recherchen des ARD- Politikmagazins REPORT MAINZ (SWR) und der HR-Magazins defacto.
Die Redaktionen hatten bundesweit alle Kommissionen angeschrieben. Die Auswertung der Antworten ergab, dass die meisten Besuchskommissionen ihre Kontrollen in den Kliniken vorab ankündigen: 47 Kommissionen handeln so. Nur sieben Kommissionen gaben an, grundsätzlich unangekündigt zu kontrollieren. Dabei schreiben die meisten Psychiatrie-Gesetze der Länder vor, dass Besuchskommissionen in der Regel unangemeldet in der Klinik erscheinen sollen, um so vor allem die Rechte zwangsweise untergebrachter Patienten zu sichern.
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Was habe ich mit Besuchskommissionen zu tuen und was weiß ich zb über Riedstadt? …:
- Vor dem Urteil 2011 zum Thema Zwang ging ich auf den Klinikleiter Dr. Dr. Prof. Berger in Riedstadt zu und sprach als erstes mit ihm über die Möglichkeit einer Besuchskommission.
Berger war dem nicht abgeneigt. Ich kam leider als es zur Gründung in Riedstadt einer Besuchskommission gerade selber in die Klinik und so wurde mein Vater als Angehöriger an meiner Stelle Mitglied. (Insofern habe ich vor den neuen PsychKGs und vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 2011 eine Besuchskommission mit in die Wege geleitet, auch wenn ich am Ende nicht selber Mitglied war.)
- Der neue Klinikleiter Riedstadts Scherk reagiert auf keine Emails der ehemaligen Besuchskommission, obwohl die Ausschussmitglieder des Landtags bei der Veranstalltung 100 Tage PsychKGs im Frankfurter Gesundheitsamtes mit persöhnlich bestätigten, dass mit den neuen PsychKGs eine Besuchskommission keine Kann-, sondern eine Muss-Leistung ist. Er begründet dies mit “es gäbe keine Profis die ehrenamtlich Interesse hätten.”
- Genug Angehörige und Betroffene (z.B. mich) hätten in Riedstadt zumindest Interesse, aber der Klinikleiter antwortet noch nicht einmal der alten Besuchskommission, die nun faktisch ihre Arbeit niedergelegt hat.
- Das ist Gesetzeswidrig.