Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie
§1896 BGB Abs. 1a :
Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie
§1896 BGB Abs. 1a :
Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.