SAY IT LOUD …

AfD-Verbot

https://github.com/LinoCasu/AfD-Verbotsverfahren-Grundlagenforschung/

Ich habe mal das Leak für eine KI aufbereitet. Der Verfassungsschutzbericht ist ja nur nach alter Antifa-Manier, Antifa ist Handarbeit, nur eingescannt worden. Das bereitet KI dadurch Probleme es zu in Gänze zu lesen. Deshalb habe ich ein Python-Script mit Tesseract und OCR drüber laufen lassen und die Bilder als Text-Form gespeichert. Die Textform hat trotz spezieller Tricks zur besseren Verarbeitung kleine Typo-Fehler. Aber mit den originalen PDF (in gesplitteter Form – wegen der Ausgabenbegrenzung von KI) kann die KI den Inhalt zu 96% erfassen. Da ein Verbotsverfahren realistisch bis zu 3 Jahren dauert, können Anwaltskanzleien, oder Interessierte nun KI’s damit füttern. Ich habe gleich mal einen Anfang einer Klageschrift, mögliche noch unter Verschluss liegende Quellen die nötig sind, eine Presseschau und Gründe für ein Verbot beigefügt. Da das Ganze bis zu 3 Jahren dauern würde und dann die nächsten Bundestagswahlen sind, und vorraussichtlich die AfD dann sehr viele Stimmen bekommt, sollte man JETZT damit anfangen. Auch wenn gerade der Mantel des Schweigens drüber gelegt ist und Dobrindt mit seiner Konservativen Revolution (man googel mal den Ursprung dieses Begriffes auf Wikipedia) alles andere als aktiv wird, sollte man eigentlich nun (auch wenn der Leak aus ner blöden Ecke kommt) eigentlich dieses Thema vorranbringen. Denn wenn die Afd erstmal an der Macht ist, bleibt wahrscheinlich nicht mehr viel, um deren Faschismus noch zu stoppen.

AfD-Verbot – Verfassungsschutzbericht für KI aufgearbeitet – ZIP-Datei

DEEPRESEARCH ERWEITERUNG GRUNDLAGEN FÜR EIN AFD VERBOT – TXT-Datei

(Da über 1000 Zeilen im Browser mit Fehler angezeigt – Offline ohne Fehler)

Beispiel für eine KI generierte kurze Begründung für ein Verbotsverfahren – PDF-Datei

https://afd-verbot.de/

Mit KI erstellter Anfang einer Klageschrift – muss ausgearbeitet werden – nur Grundlagen – zwei PDF – als ZIP-Datei


Hier alle 15 Verbotsgründe:

  1. Verfassungswidrige Zielsetzung
    – Die AfD strebt eine ethnisch‑kulturell homogene „Volksgemeinschaft“ statt Pluralismus an.
  2. Systematische Hetze und Menschenfeindlichkeit
    – Regelmäßige Diffamierung von Migrant:innen, Muslim:innen, Schwarzen und Queers als „Fremdkörper“ oder „Invasion“.

  3. Antisemitische Codes und Verschwörungsmythen
    – Nutzung historischer Chiffren („Systemmedien“, „Wölfe“) und antisemitischer Motive zur Delegitimierung pluralistischer Institutionen.

  4. Beziehungen zu rechtsextremen Netzwerken
    – Personelle und organisatorische Verzahnung mit dem „Flügel“ um Höcke, der Identitären Bewegung und paramilitärischen Gruppierungen.

  5. Paramilitärisches Potenzial
    – Aufbau inoffizieller „Verteidigungsformationen“ und Kooperation mit rechtsextremen Kampfsportgruppen.

  6. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    – Aufrufe zu bewaffneten Bürgerwehren und Missachtung polizeilicher sowie gerichtlicher Anweisungen.

  7. Angriff auf Rechtsstaat und Gewaltenteilung
    – Systematisches Infragestellen von Gerichten, Verfassungsorganen (z. B. Rundfunkrat) und öffentlich‑rechtlichen Medien.

  8. Untergrabung demokratischer Prozesse
    – Einsatz von Bot‑Netzen und Microtargeting auf Social Media zur Manipulation öffentlicher Debatten.

  9. Verletzung von Minderheitenrechten
    – Forderungen nach Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Abschiebungen und Einschränkung kultureller Freiheiten.

  10. Delegitimierung und Spaltung der Gesellschaft
    – Diffamierung von NGOs und zivilgesellschaftlichen Akteuren als „Regierungswerkzeuge“.

  11. Verletzung der Menschenrechtsprinzipien
    – Missachtung von Asylrecht, Glaubens‑ und Meinungsfreiheit zugunsten eines exklusiven Volksbegriffs.

  12. Unfähigkeit zur innerparteilichen Abgrenzung
    – Keine wirksamen Disziplinarmaßnahmen gegen verfassungsfeindliche Flügel oder Mitglieder.

  13. Gerichtliche Einstufung als Verdachts‑ bzw. Beobachtungsfall
    – Einstufung durch BfV und Verwaltungsgerichte bestätigt rechtsextremistische Grundausrichtung.

  14. Präzedenzfälle und Verfassungsschutzkriterien
    – Erfüllen aller Voraussetzungen des BVerfG‑Dreistufentests gemäß Art. 21 GG.

  15. Keine marginale Gruppierung
    – Anders als bei der NPD verfügt die AfD über substantielle Organisations‑ und Mobilisierungskraft.


Polizei und der Rassismus

Wizo – Ganz klar gegen Nazis

Petition zur Veröffentlichung der NSU-Akten

petition nsu akten

Bericht Hessischer Rundfunk

Hier unterschreiben !!!

Spätestens mit dem feigen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke ist klar: Die Politik ist gefordert, die NSU-Akten, die der hessische Verfassungsschutz anfangs für 120 Jahre unter Verschluss gestellt hat, öffentlich zugänglich zu machen!

Allein in Hessen stehen aktuell 38 Polizist*innen wegen rechtsextremer Umtriebe unter Verdacht. Ebenfalls in Hessen leben bundesweit vernetzte rechtsextreme Personen. Anders ist nicht zu erklären, wie die schreckliche Mordserie des NSU in Kassel schon einmal ein Todesopfer, den 21 Jahre alten Halit Yozgat, fordern konnte.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextreme wie Stephan E. sich weiter vernetzen, ihre menschenfeindliche Hetze und Gewalt verbreiten und brutale Morde begehen!

Stephan E. war 37 Mal aktenkundig und noch 2009 bezeichnete ihn das Landesamt für Verfassungsschutz als einen der sieben gewalttätigsten Rechtsextremisten in Nordhessen. Ab 2010 wurde Stephan E. jedoch nicht mehr observiert. Seine Akte wurde 2015 vom LfV für die Ermittler gesperrt. Wie ist das möglich?!

Wir wollen gemeinsam mit Politik und Verwaltung, mit Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft daran arbeiten, wie wir Rechtsextremismus, Rassismus und brutalen Hinrichtungen begegnen können. Die unverhältnismäßig langen Sperrfristen von 30, 50, 90 und 120 Jahren sind ein zutiefst fragwürdiges und undemokratisches Instrument, durch das eine Kontrolle der Geheimdienste in der Öffentlichkeit nahezu unmöglich gemacht wird!

Tag für Tag wird gute und wichtige Arbeit von den Polizeikräften in Kassel, Hessen und in ganz Deutschland geleistet. Das Vertrauen in diese Arbeit darf nicht durch die aktuellen Fälle in Mitleidenschaft gezogen werden.

Wir fordern den hessischen Landtag, den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, sowie den hessischen Innenminister Peter Beuth auf: Machen Sie die NSU-Akten unverzüglich und vollumfänglich öffentlich zugänglich! 

Es ist unser Land, es ist unsere offene Gesellschaft, für die wir eintreten und streiten wollen. Die Öffentlichkeit, wie auch die betroffenen Familien der Opfer, haben ein Recht auf Aufklärung. Trauen sie dem Land diese sicherheitspolitische Debatte zu! Bekennende und bekannte Neonazis dürfen wir nicht länger als Verschlusssachen behandeln!


Den ausführlichen Petitionstext mit Hintergrund finden Sie hier: https://drive.google.com/file/d/19xT-lJtsUXSkDw0bi6W2t7MzCwKSV31T/

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