Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Quelle: http://www.meinungsverbrechen.de/?p=166

In einer Entscheidung vom 12. Oktober 2011 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Baden-Württenberger Unterbringungsgesetz für verfassungswidrig erklärt.
In dem beanstandeten Gesetzestext heißt es:

§8, Absatz 2, Satz 2 erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und damit nichtig:

Das Gericht stellte wie bei einer ähnlichen Entscheidung vom 23. März 2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09) fest, daß psychiatrische Zwangsbehandlung nicht mit dem in Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 garanterten Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbar ist.
Dies dürfte vorläufig das Ende der psychiatrischen Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg sein.

Auch bei der Frage, wo Zwangsbehandlung anfängt, lies das Gericht keinen Spielraum für Interpretationen offen. Die Richter stellten fest, daß bereits die Androhung einer gewaltsam verabreichten Spritze bei Verweigerung der oralen Einnahme eine Zwangsbehandlung darstellt – auch dann wenn der Betroffene sich dieser Drohung fügt, um weitere Übergriffe seitens des Psychiatriepersonals zu vermeiden.

Es bleibt zu hoffen, daß in Zukunft auch Polizei und Strafverfolgungsbehörden entschieden gegen Psychiater vorgehen, die trotzdem weiter zwangsweise psychiatrische Drogen verabreichen und sich damit strafbar machen.

Mehr Informationen zum Thema:


Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 633/11)

Bundesverfassungsgericht untersagt erneut psychiatrische Zwangsbehandlung

Unterbringungsgesetz des Landes Baden-Württemberg

Kriminelle in weißen Kitteln

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23 März 2011

Dr. Volkmar Aderhold über Neuroleptika

www.zwangspsychiatrie.de

Kürzungen, unter denen die Gesellschaft leidet

Fast vierzig Prozent der Europäer leiden unter Angststörungen, Schlaflosigkeit und Depression leiden und gelten als psychisch krank. In Deutschland hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der psychischen Erkrankungen verdoppelt. Seit dem Jahr 2005 sind die Schäden bei mangelnder Behandlung der Patienten in Deutschland um dreißig Prozent, auf 22 Milliarden Euro jährlich gestiegen. Dennoch sollen nach Plänen der hiesigen gesetzlichen Krankenkassen die Stellen von Psychotherapeuten um ein Drittel gekürzt werden. Ein Gespräch mit dem Psychotherapeuten Peter Lehndorfer.

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35676/1.html

Neuroleptika zwischen Nutzen und Schaden – Dr. Volkmar Aderhold

Neue Forschungsergebnisse legen nahe, dass das Nutzen-/Risikoprofil von Neuroleptika ungünstiger ist als bisher angenommen wurde, so dass ihre gegenwärtige Anwendungspraxis hinterfragt werden muss. … Der nun folgende Text ist eine weiter vervollständigte Übersicht zu Wirksamkeit und bedeutenden Nebenwirkungen von Neuroleptika, die ihre möglichst minimale Anwendung im Rahmen eines psychotherapeutisch kompetenten und psychosozial komplexen Behandlungsmodells begründen.

Der vollständige Text kann hier heruntergeladen werden. (ca. 2,5 Mb)

https://files.feedplace.de/vielfalter/aderhold-16-03-08.mp3

 

Unter Freunden – Finanzlobby Kurzfilm

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