GEFÄNGNIS WEGEN RECHTSBEUGUNG – Dreieinhalb Jahre für Richter

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Spiegel.de

Stuttgart – Wegen Rechtsbeugung hat das Stuttgarter Landgericht am Freitag einen früheren Vormundschaftsrichter zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer sieht es als erwiesen an, dass der 45-Jährige als Amtsrichter Maßnahmen wie Bauchgurte oder Bettgitter für Pflegeheimbewohner genehmigte, ohne die Betroffenen anzuhören. In mehreren Fällen erteilte er Genehmigungen für bereits gestorbene Patienten.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Richter wurde wegen der Vorwürfe vom Dienst suspendiert. “Der Angeklagte hat sich in hohem Maße über gesetzliche Vorschriften hinweggesetzt”, sagte die Richterin Helga Müller. Er habe von März 2003 bis November 2006 die freiheitsentziehenden Maßnahmen angeordnet und teilweise nach Aktenlage entschieden oder nur mit dem Personal der verschiedenen Pflegeheime gesprochen. In einem Fall habe er jemanden in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, ohne das vorgeschriebene Sachverständigengutachten einzuholen.

Zu den Motiven des 45-Jährigen sagte Müller sagte, der Angeklagte habe sich die Arbeit erleichtern wollen und mehr freie Zeit für sich und seine Familie herausholen. In seiner Freizeit hielt er ausgerechnet Vorträge über das Betreuungsrecht.

Zuletzt war er am Amtsgericht in Nürtingen tätig. Anfang Dezember 2006 war bekanntgeworden, dass ein Senioren- und Pflegeheim einen Beschluss des Vormundschaftsrichters erhalten hatte, in dem die Anbringung mechanischer Vorrichtungen zum Schutz einer betreuten Person nach angeblicher Anhörung genehmigt wurde. Die Person war aber bereits gestorben.

In mehreren anderen Fällen, über die der 45-Jährige zu entscheiden hatte, waren die Betroffenen auch schon gestorben. Richterin Müller sagte, der Angeklagte habe fingierte Protokolle erstellt. So seien auf den Protokollen kaum handschriftliche Vermerke festgestellt worden. Sie seien auch vorgefertigt worden. Seine Entscheidungen habe er oftmals in einem “stereotypen Wortlaut” formuliert ohne einen Zusatz, der auf einen bestimmten Fall hingewiesen habe.

“Auf eine Anhörung kann nicht verzichtet werden”, sagte Müller. Sie sei gesetzlich vorgeschrieben. Auf sie könne nur verzichtet werden, wenn der Gesundheitszustand des Betroffenen sie nicht zuließe. Aber darüber müsse sich ein Vormundschaftsrichter vor Ort vergewissern.

Der Haftbefehl gegen den Richter blieb weiterhin außer Vollzug. Nach der Urteilsverkündung verließ er den Gerichtssaal fluchtartig. Ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, blieb offen.

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Körperwörter

Die Wörter, die in meinem Körper Leben;
zuerst spür ich sie meist in meinem Bauch sich regen, nicht alle,
einige bleiben am Blinddarm kleben,
die anderen wandern gemächlich über die Brust zur Stirn,
um sich dann, dort, jenachdem – festzusetzen – einzunisten unter meinem Schopf,
in meinem Kopf,
in meinem Hirn.

Die Wörter, die in meinem Körper Leben,
die sich auch in Richtung Herz bewegen,
nie sind sie still,
immer müssen sie nach Freiheit streben.

Sind sie aufdringlich,
versuche ich sie zu zerreden,
doch sie wehren sich dagegen,

indem sie wie Wirbelstürme über meine Kopfhaut fegen – um mich herum schweben,
sich ab und an, auf meine Zunge legen,
die Wörter, die in meinem Körper leben.

4 Lino Greetz Chris

PS: gesprochen von Chris in Berlin in der Klinik
… aufgeschrieben von Lino
… unterschrieben von Chris

Stolpersteine auf dem Lebensweg

Foto ist 08.10.2010 auf dem Bundestreffen der Psychiatrie Erfahrenen entstanden.

Stolpersteine auf dem Lebensweg

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