Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Quelle: http://www.meinungsverbrechen.de/?p=166

In einer Entscheidung vom 12. Oktober 2011 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Baden-Württenberger Unterbringungsgesetz für verfassungswidrig erklärt.
In dem beanstandeten Gesetzestext heißt es:

§8, Absatz 2, Satz 2 erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und damit nichtig:

Das Gericht stellte wie bei einer ähnlichen Entscheidung vom 23. März 2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09) fest, daß psychiatrische Zwangsbehandlung nicht mit dem in Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 garanterten Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbar ist.
Dies dürfte vorläufig das Ende der psychiatrischen Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg sein.

Auch bei der Frage, wo Zwangsbehandlung anfängt, lies das Gericht keinen Spielraum für Interpretationen offen. Die Richter stellten fest, daß bereits die Androhung einer gewaltsam verabreichten Spritze bei Verweigerung der oralen Einnahme eine Zwangsbehandlung darstellt – auch dann wenn der Betroffene sich dieser Drohung fügt, um weitere Übergriffe seitens des Psychiatriepersonals zu vermeiden.

Es bleibt zu hoffen, daß in Zukunft auch Polizei und Strafverfolgungsbehörden entschieden gegen Psychiater vorgehen, die trotzdem weiter zwangsweise psychiatrische Drogen verabreichen und sich damit strafbar machen.

Mehr Informationen zum Thema:


Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 633/11)

Bundesverfassungsgericht untersagt erneut psychiatrische Zwangsbehandlung

Unterbringungsgesetz des Landes Baden-Württemberg

Kriminelle in weißen Kitteln

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23 März 2011

Dr. Volkmar Aderhold über Neuroleptika

www.zwangspsychiatrie.de

Kürzungen, unter denen die Gesellschaft leidet

Fast vierzig Prozent der Europäer leiden unter Angststörungen, Schlaflosigkeit und Depression leiden und gelten als psychisch krank. In Deutschland hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der psychischen Erkrankungen verdoppelt. Seit dem Jahr 2005 sind die Schäden bei mangelnder Behandlung der Patienten in Deutschland um dreißig Prozent, auf 22 Milliarden Euro jährlich gestiegen. Dennoch sollen nach Plänen der hiesigen gesetzlichen Krankenkassen die Stellen von Psychotherapeuten um ein Drittel gekürzt werden. Ein Gespräch mit dem Psychotherapeuten Peter Lehndorfer.

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35676/1.html

Neuroleptika zwischen Nutzen und Schaden – Dr. Volkmar Aderhold

Neue Forschungsergebnisse legen nahe, dass das Nutzen-/Risikoprofil von Neuroleptika ungünstiger ist als bisher angenommen wurde, so dass ihre gegenwärtige Anwendungspraxis hinterfragt werden muss. … Der nun folgende Text ist eine weiter vervollständigte Übersicht zu Wirksamkeit und bedeutenden Nebenwirkungen von Neuroleptika, die ihre möglichst minimale Anwendung im Rahmen eines psychotherapeutisch kompetenten und psychosozial komplexen Behandlungsmodells begründen.

Der vollständige Text kann hier heruntergeladen werden. (ca. 2,5 Mb)

https://files.feedplace.de/vielfalter/aderhold-16-03-08.mp3

 

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Farce oder Chance?

Quelle: BPE-Jahrestagung vom 07.-09.10.2011 Doris Steenken

UN-Behindertenrechtskonvention _ Farce oder Chance.doc

UN-Behindertenrechtskonvention _ Farce oder Chance.pdf

Liebe Mitglieder,
liebe Interessierte,

Zuerst habe ich gedacht, dass es doch selbstverständlich sein sollte, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben, wie alle anderen Menschen auch und dass doch unser Grundgesetz dafür bürgen müsse.
Es ist doch einen Skandal, dass man ein Gesetz schaffen muss, welches festlegt, dass Behinderte die gleichen Rechte haben müssen, wie Nichtbehinderte.
Die Behandlung der Menschen in der Psychiatrie muss doch nach den gleichen Grundsätzen erfolgen, wie im Bereich einer somatischen Klinik, wie z. B. in der Orthopädie.
Auch in psychiatrischen Kliniken müssen die gleichen Rechte und Verpflichtungen wie in somatischen Kliniken gelten.
Aber es gibt ja leider trotz Grundgesetz auch die sogenannten Sondergesetze gegen Psychiatrie-Betroffene Menschen, die Freiheitsberaubung, Zwang und Gewalt in der Psychiatrie legitimieren.
Als ich mich zum ersten Mal ausführlich mit der UN-Behindertenrechtskonvention befasst habe, habe ich mich einerseits riesig gefreut, dass wir nun endlich ein, meiner Meinung nach, sicheres Werkzeug an die Hand bekommen, womit wir endlich Freiheitsberaubung, Zwang und Gewalt in der Psychiatrie verbieten bzw. abschalten und verhindern lassen können.
Andere Stimmen meinten, dass es sich nur um eine Schaufensterpolitik handelt und es besser wäre, dass Deutschland nicht ratifizieren solle.
Denn zu erst müssten die Voraussetzungen für die Ratifizierung der UN-Konvention erfüllt werden.
Das bedeutet, dass die Gesetze wie Betreuungsrecht und die PsychKG´s der Bundesländer der Konvention angepasst werden müssen.

Denn sie verletzen folgende Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention:

Art. 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (§ 1906 und PsychKGs sind diskriminierend)
Art.12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Einwilligungsvorbehalt im BGB)
Art.13 Zugang zur Justiz ( Polizei für Rechte Behinderter sensibilisieren)
Art.14 Freiheit und Sicherheit der Person (Unterbringung ist Freiheitsberaubung)
Art.15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Zwangsbehandlung, Nötigung zur Medikamenteneinnahme und zur Einsicht zwingen, dass man für immer psychisch Krank ist)
Art. 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch (Geld einteilen, Wohnungsauflösungen, Geschäftsauflösungen von Betreuern gegen den Willen des Betroffenen und auch Zwangsmaßnahmen usw.)
Art. 17 Schutz der Unversehrtheit der Person (Der Staat müsste uns eigentlich vor psychiatrischer Gewalt schützen)
Art. 22 Achtung der Privatsphäre ( z.B. Videoüberwachung???)

Aber Deutschland hat damit überall in die Öffentlichkeit rumgeprallt, dass unser Land eines der ersten Länder sei, dass ratifiziert hätte und somit ein sehr großes Herz für unsere Mitmenschen mit Behinderungen hätte und glänzt damit vor sich hin.
Ob die Umsetzung der Konvention eine Farce oder Chance ist, kann ich letztendlich auch nicht zu 100% beantworten.

Aber ich kann etwas über meine Erfahrungen berichten, wenn ich an Veranstaltungen oder Anhörungsverfahren zur Umsetzung der UN-Konvention teilgenommen habe.

Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten.
Zur gleichen Zeit fanden im Rahmen der Kampagne „Alle Inklusive“ 8 verschiedenen Bundesfachtagungen in ganz Deutschland statt, wo die Handlungsaufträge für die
Politik erarbeitet und der Bundesregierung übergeben wurden.
Eine der 8 Bundesfachtagungen :“die neue UN-Behindertenrechtskonvention und die
Freiheits- und Schutzrechte von Menschen mit Behinderungen“ fand in Osnabrück statt, die ich selbst organisiert habe.
Die Ergebnisse der Tagung waren, dass Zwangseinweisungen, sowie
Zwangsmaßnamen jeder Art nach Betreuungsrecht, nicht zulässig sind und deshalb der § 1906 im BGB zu streichen ist.
Zudem müssen aus den PsychKG´s und Unterbringungsgesetze der Länder alle Zwangselemente entfernt werden.
Ebenso wichtig ist die Verankerung von unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestellen in den Gesetzen und deren Finanzierung.
Dieser Ergebnisse wurden mit in den Handlungsaufträgen aufgenommen, die der Bundesregierung übergeben wurde.
Danach fanden noch etliche Tagungen zur Umsetzung der UN-Konvention statt, in denen erneut Arbeitsanweisungen herausgearbeitet wurden, um nun endlich die Gesetze der UN-Behindertenrechts-Konvention anzupassen.
Bei Art. 14 der Konvention wird immer das schöne Zauberwort „ALLEIN“ mit reingeschmuggelt, um so eben eine ganz andere Deutung der Konvention der Öffentlichkeit zu vermitteln. Die guten Ansätze werden auf jeder Tagung immer wieder zeredet. Die Zwangsmaßnahmen werden für notwendig und unverzichtbar für die Leute, die mitten auf der Kreuzung den Verkehr regeln und/oder von der Autobahnbrücke springen wollen, angesehen und daher müssen die Gesetze so bleiben.
Leider vergessen die dabei, die vielen Menschen bzw. Opfer, die wegen banale Angelegenheiten psychiatrisiert und zwangsbehandelt werden.

Hier zähle ich nochmal die Forderungen auf, die ich in jeder Anhörung immer wieder vorgetragen habe:
Der Paragraph 1906 im Betreuungsrecht muss ersatzlos gestrichen werden!
Wenn man die UN-Konvention ganz genau nimmt, müssen auch Sondergesetze, die nur für bestimmte Menschen gelten, wie z.B. die Unterbringungsgesetze der Bundesländer abgeschafft werden.
Für den Fall, dass diese Unterbringungsgesetze weiterhin erhalten bleiben sollen,
muss es auch unverzüglich ein Gesetz geben, indem Betroffene vor der Freiheitsberaubung und den Zwangsmaßnamen der Psychiatrie geschützt werden müssen.
Außerdem müssen die Verjährungsfristen bei Behandlungsfehlern, Zwangsmaßnahmen und Freiheitsberaubung wieder auf 30 Jahre verlängert werden.
Denn die Betroffenen sind in den meisten Fällen, so wie bei Vergewaltigungsopfern, so
traumatisiert, dass sie erst nach Jahren in der Lage sind, Prozesse zu führen.
Um die Rechte der Behinderten zu stärken, brauchen wir eine Beweislastumkehr.
Denn die Kliniken und Ärzte müssen nachweisen, dass sie unschuldig sind.
Solange der Betroffene die Falschbehandlung beweisen muss, hat er heutzutage keine Chance, da man immer nur nach der Krankenakte urteilt.
Die Missachtung der Rechte Psychiatrie-Betroffener dürfen auf keinen Fall länger noch
ausgeblendet werden.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Patientenverfügung.
In der Öffentlichkeit wird allen Menschen ein suggeriert, dass die Patientenverfügung immer noch nur in oder unmittelbar vor der Sterbephase Anwendung findet, obwohl ganz klar ist, dass dieses nicht den Tatsachen entspricht.
Seit den 1.September 2009 wurde das Patientenverfügungsgesetz im Betreuungsrecht verankert, worin die Patientenverfügung ohne Reichweitenbegrenzung gilt.
Bevor man Betroffene gegen ihren Willen in die Psychiatrie einsperrt, müssen sie vorher einem Richter vorgeführt werden.
Denn sogar jeder Straftäter wird dem Haftrichter vorgeführt, bevor er in Haft genommen wird.
In dieser Angelegenheit haben Straftäter sogar bessere und mehr Rechte als Psychiatrie-Betroffene.
Außerdem kann der Richter sich nach 48 Stunden Unterbringung in die Psychiatrie überhaupt keine sachliche Entscheidung mehr treffen, da er sich kein neutrales Bild von dem Betroffenen mehr machen kann, weil der Patient in den meisten Fällen mit Psychopharmaka vollgepumpt wurde.
Trialogische psychiatrische Beschwerdestellen sowie psychiatrische Beratungsstellen, die von Betroffenen geführt werden, müssen mit in den Gesetzen verankert werden.
Überall heißt es, dass Betroffene als Experten in eigener Sache in den Gremien mit vertreten sein sollen.
Das wird teilweise auch schon umgesetzt.
Das Problem ist nur, dass wir oft in den Gremien und Ausschüssen nicht anerkannt, sondern nur geduldet werden.
Ich habe es selber erlebt, wenn es in den Gremien um Zwang und Gewalt der Psychiatrie geht, werden dazu Arbeitskreise gegründet und somit diese “heißen” Themen aus den Gremien ausgelagert.
Die Betroffenen werden dann von diesen sogenannten Arbeitskreisen ausgeschlossen.
Da frage ich mich, wo da denn die Integration von Betroffenen ist!

Jedes mal endeten die Tagungen mit guten Vorsätzen, die Konvention nun endlich im Sinne des UN-Hochkommissariates für Menschenrechte, umzusetzen.
Was hat die Regierung bis jetzt umgesetzt?
Das Ergebnis bis jetzt ist, dass nichts passiert ist und von den ganzen guten Vorsätzen in
Wirklichkeit nichts umgesetzt wurde.

Kein Wunder.

Denn die Bundesregierung behauptet immer wieder, dass gar kein Handlungsbedarf bestünde und unsere Gesetze schon längst mit der UN-Behindertenrechtskonvention im Einklang stehen würde.
Damit verhindert die Bundesregierung dauerhaft die korrekte Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Obwohl Deutschland mit Stolz die UN-Konvention mit unterzeichnet hat sind in den psychiatrischen Kliniken die Patienten leider weiterhin den Zwang und die Gewalt der Psychiatrie ausgesetzt und können sich nicht dagegen wehren.
Ich habe es auf mehreren Tagungen erlebt, dass Psychiatrie-Professoren oder Psychiater, die ebenfalls als Referenten aufgetreten sind, noch niemals etwas von der UN-Behindertenrechtskonvention gehört haben aber tagtäglich Gutachten schreiben und Diagnosen stellen und dabei oft die Konvention verletzen.
Im Landkreis Osnabrück wurde ein Behindertenbeirat gegründet, wo sogar der Vorsitzende nichts von der UN-Behindertenrechtskonvention wusste

Am 12. Mai 2009 ist in Brandenburg das neu überarbeitete PsychKG in
Kraft getreten, obwohl der BPE e.V. ganz klar und deutlich darauf hingewiesen hat, dass schon im ersten Paragrafen massiv gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen wird.

Also doch nur alles Schaufensterpolitik???

Nun wurde sogar ein Nationale Aktionsplan mit Handlungsaufträgen verabschiedet der die Umsetzung der UN-Konvention vorantreiben soll.
Darin wurden die Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention als „Visionen“ bezeichnet und die Persönlichkeitsrechte wurden ganz hinten angestellt und waren so schwammig formuliert, dass man sie vom Inhalt her genau in das entgegengesetzte interpretieren könnte. Der Staatenbericht, der nun mittlerweile auch vorliegt ist genauso schwammig formuliert und darin werden alle Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie schöngeredet.
Laut Staatenbericht gibt es keine Missstände im psychiatrischen System.
Auch daran lässt sich erkennen, wie ernst die Politik die Konvention nimmt.
Auch dazu hatte ich die vorhin genannten Forderungen vorgetragen.
Leider wurde davon nur nichts übernommen.
Ruth Fricke ist stimmberechtigte Mitglied für den BPE e.V. im Inklusionsbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Dagmar, Jurand, Reinhold und ich sind stellvertretende Mitglieder ohne Stimmrecht in den 4 verschiedenen Fachausschüsse des Inklusionsbeirates. Die Fachausschüsse gliedern sich in:
– Teilhabe und Mobilität
– Bildung und Arbeit
– Freiheit und Schutzrechte
– Pflege, Rehabilitation etc.

Diese Fachausschüsse setzen sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auseinander.
Leider wird die UN-Behindertenrechtskonvention nur schleppend umgesetzt.
Es gibt beispielsweise noch keinen deutschen Kommentar zu den einzelnen Artikeln der UN-Behindertenrechts-Konvention, sondern nur auf Englisch. Normalerweise würde es kein Problem darstellen, dieses auch in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.

Ist die UN-Behindertenrechtskonvention nur Beschäftigungstherapie für alle bundesweiten Fachverbände und anderweitige Experten und somit tatsächlich nur eine Vision?

Vielleicht ist folgender Kommentar die Erklärung dafür:

Ich zitiere ein Kommentar von Prof. Dr. Eckhard Rohrmann, Universität Marburg,
Institut für Erziehungswissenschaft, Bereich Sozial- und Rehabilitationspädagogik zu einem Gutachten:
„Psychische Krankheit, wie auch geistige Behinderung im Sinne des PsychKG Bln wird
verstanden als ontologische Kategorie, d. h. als ein Merkmal, welches den Betroffenen
gewissermaßen wesenhaft innewohnt. Immer mehr setzt sich jedoch die Auffassung durch, dass es sich hierbei um soziale Konstrukte handelt, die dann entstehen, wenn bestimmte Verhaltensweisen von Außenstehenden nicht verstanden werden und die, von einschlägigen Fachleuten, wie Psychiatern oder Sonderpädagogen, zur Diagnose manifestiert, das Unverstandene dann scheinbar erklären und so die Beantwortung sozialen Ausschlusses durch Einschluss in entsprechende Institutionen rechtfertigen.“

Fazit:
Wer seit dem 25. März 2009 Menschen aufgrund einer psychiatrischen Diagnose oder seelischen Behinderung, einsperrt oder einsperren lässt, fixiert und/oder zwangsbehandelt, verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Denn die UN-Konvention steht über den Gesetzen der Länder und des Bundes.

Daher kann ich allen nur raten, sich bei jeden Rechtsstreit auf die UN-Behindertenrechtskonvention zu berufen.
Wenn man dem Ganzen Vorbeugen möchte, dann sollte man schnellstens eine Patientenverfügung verfassen und vom Notar beurkunden lassen.

Interview mit Matthias Seibt

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