Kann man als Laie einen Fakearzt oder Fakepsychotherapeuten von einem echten unterscheiden? Nein! Die Kliniken selbst fragen bei den Prüfungsämtern, die Approbationen verwalten ja offensichtlich nicht an. Und der Laie selbst hat nicht mal als Betroffener ein Anrecht hier eine Information zu bekommen. Verquatscht sich der Fakearzt/-therapeutin nicht ganz dumm, so, dass ein Verdacht aufkommt, der dann die Justiz auf den Plan rufen sollte, dann ist die Chance recht gering solche Hochstapler überhaupt dingfest zu machen. Zwischenzeitlich kann der Hochstapler unbehelligt mit vollen Händen aus dem System schöpfen und noch dazu Menschen schädigen.
Nun meint man vielleicht, dass das immer ohne das Wissen der anderen passieren würde. Aber in vielen Kliniken und Ambulanzen werden Aufgaben an Unbefugte delegiert, von denen der “Chef” weiß, dass die diese Aufgaben und Leistungen gar nicht erbringen dürfen. Und der Laie wird nicht aufgeklärt, dass er es gar nicht mit einer fachkundigen Person zu tun hat.
Beispielsweise werden allzu gerne Arztleistungen an Psychologen weiter delegiert, die aber heilkundlich gar nicht agieren und erst recht und nicht mal als approbierte Psychotherapeuten bestimmte Krankheitsbilder aus dem ICD 10 behandeln dürfen. Da wird eine Schädigung von Patienten billigend in Kauf genommen, damit eine Person ihr Ego aufwerten und Arzt spielen darf, während eine andere Person Arbeit von sich weisen kann. Und schlussendlich wird dann in betrügerischer Art und Weise die Leistung noch abgerechnet, als habe der Arzt selbst sie erbracht.
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Wie wird man psychologischer Psychotherapeut und was darf man und was nicht? Zu erst einmal muss man zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten unterscheiden: Der eine ist ein Arzt, der sich zum Psychotherapeuten ausbilden lässt, der andere ein Psychologe, der Psychotherapeut ist. Der psychologische Psychotherapeut darf keine Medikamente verschreiben, geben, spritzen oder zum Einnehmen überlassen. Er darf keine Medikation und deren Dosierung absprechen. Er darf auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Er darf Klinikaufenthalte, Ergo- und Soziotherapie, psychiatrische Krankenpflege, -Transport und Reha verordnen. Alles andere muss er einem Arzt überlassen. Was darf der Psychologe? Rein gar nichts. Ein Psychologe ohne Weiterbildung und Approbation darf überhaupt nicht klinisch tätig werden. Man muss sich bitte mal bewusst machen, dass der Psychologe im Prinzip ein Biologe auf Menschen spezialisiert ist! Und kein Mensch würde auf die Idee kommen sich von einem Biologen medizinisch behandeln zu lassen, geschweige denn würde irgendwer einen Biologen als Chirurgen einstellen. Der psychologische Psychotherapeut (und der Psychologe schon gar nicht) darf außerdem keine Störungen des ICD-Katalogs mit der Kodierung F20 bis F39 behandeln. Darunter also Störungen wie: – Schizophrenie – Schizoide Störungen – Wahnstörungen – Akute, organische und nicht-organische Psychosen – Manie – Bipolare Störung – Depression – Affektive Störungen Ein graues Feld stellen Psychologen dar, die als “kleiner Heilpraktiker” tätig werden und mit Menschen mit psychosomatischen Störungen oder Menschen in Sinn- und Lebenskrisen arbeiten. Die können aber gar nicht mit der Krankenkasse abrechnen, sondern nur privat. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Außerdem besitzen Sie keine klinische Ausbildung und der Heilpraktiker ist auch kein Zertifikat für eine Ausbildung in eben diesem Bereich. Viel eher weisen sie nach, dass sie keine Gefahr für die Gesundheit anderer darstellen, weil man ihnen erklärt, wann sie wen besser an einen Arzt verweisen. Und wie sieht die Realität aus? In der Realität arbeiten psychologische Psychotherapeuten, aber sogar Psychologen ganz ohne jegliche Approbation in Kliniken und Ambulanzen, doktern fahrlässig an Patienten herum, die sie gar nicht behandeln dürfen. Teilweise fällt den Kliniken gar nicht auf, dass der Kollege keine Approbation hat oder es ist dem Team eben schlichtweg egal. Und dem Patienten erst recht. Hauptsache das Gegenüber trägt einen Kittel und tritt bestimmend auf. Zum Schutz der Patienten muss es deshalb eine öffentlich einsehbare Approbationsliste/-datenbank geben, auf deren Informationen jeder Zugriff hat. Außerdem muss diese Liste deutlich den Unterschied zwischen Fachärzten und psychologischen Psychotherapeuten ausweisen.
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