Peter Lehmann – Verweigerte Selbstbestimmung psychiatrischer Patientinnen und Patienten

http://www.antipsychiatrieverlag.de/artikel/recht/pdf/zwang-apk.pdf

“Es gibt keine größere Tyrannei, als diejenige, die im Interesse des Opfers praktiziert wird.” (C.S.Lewis, 1898 – 1963)

Zussammenfassung:

Die Interessen psychiatrischer Standesorganisationen stehen den
Interessen Psychiatriebetroffener unversöhnlich gegenüber. Dennoch
tragen erstere immer wieder vor, im Namen und im Interesse
Psychiatriebetroffener zu handeln. Deutlich wird dies bei der Diskussion
um das Recht auf gewaltsame Verabreichung psychiatrischer Anwendungen,
die aktuell durch höchstrichterliche Urteile angefacht wurde. Psychiater
blenden hierbei die um durchschnittlich zwei bis drei Jahrzehnte
verringerte Lebenserwartung von Psychiatriepatientinnen und -patienten
ebenso aus wie deren allgemeine Diskriminierung, mögliche
Gesundheitsschäden durch psychiatrische Psychopharmaka und
Elektroschocks und die traumatisierende Wirkung psychiatrischer Gewalt.
Scheinbar unlösbare Interessenkonflikte lassen sich rechtlich
einwandfrei mit Vorausverfügungen, medizinethische Regeln für eine
Notfallbehandlung oder Gefahrenabwehr für Dritte regeln. Der Verzicht
auf psychiatrische Gewalt würde den Weg zu einem humanistisch
orientierten psychosozialen Hilfesystem freimachen. Sollte im
psychiatrischen Bereich — trotz der Forderung der UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach rechtlicher
Gleichstellung — weiterhin eine Behandlung ohne informierte Zustimmung
allgemein erlaubt sein, müssten wenigstens deeskalisierende Maßnahmen
vorgeschrieben werden.

Translate »